Nachhaltigkeit ist mehr als nur Marketing
Es gibt keine klare und richtige Definition
Nachhaltigkeit ist in aller Munde, damit es aber mehr als nur einen „Marketingzweck“ verfolgt, bedarf es eines schlüssigen Ansatzes. Das Problem ist, dass es keine klare und „richtige“ Definition von Nachhaltigkeit gibt. Oftmals werden wenig integrierte Inselansätze verfolgt, die zwar auf einzelne Nachhaltigkeitsaspekte abstellen, ohne dass aber eine umfassende und schlüssige Nachhaltigkeitsstrategie vorliegt.
Somit entsteht vielmehr das Problem von „Greenwashing“, d.h. einzelne Produkte oder Aktivitäten werden in ein grünes Licht gerückt, tatsächlich ist dies aber eher eine Täuschung des Verbrauchers bzw. des Investors, als dass ein wirklicher Nachhaltigkeitsnutzen vorliegt.
Wir übernehmen Verantwortung
Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen im Individualmandat
Unsere individuellen vermögensverwaltenden Mandate werden grundsätzlich am Bedarf der jeweiligen Kunden ausgerichtet. Deshalb berücksichtigen wir neben unseren eigenen Grundwerten aktiv und ohne expliziten Kundenauftrag keine Nachhaltigkeitskriterien. Gerne setzen wir aber Ihre persönlichen Nachhaltigkeitskriterien in Ihrem diskretionären Portfolio um. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in unseren MainSky Macro Allocation Fund haben wir eine umfangreiche Expertise im Bereich Nachhaltigkeit, die wir gerne auf Wunsch auch in Ihrem Mandat zur Anwendung bringen.
Es ist nicht schwer, den ersten Schritt in Richtung Nachhaltig zu gehen
Mit den Artikel 8-Fonds MainSky Makro Allocation Fund
MainSky
Macro Allocation Fund
Unsere ausgewogene Fondslösung mit einer maximalen Aktienquote von 75%
Der Fonds berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien und ist ein Artikel 8-Fonds nach SFDR.
Pflichtangaben nach EU-Offenlegungsverordnung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Art. 3 ff OffenlegungsVO) sind wir verpflichtet, die folgenden Informationen bereitzustellen:
Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden sowie ESG-Daten vom Datenprovider ISS ESG.zurück.
Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds/ETFs investieren bzw. solche empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
Nach Art. 7 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) OffenlegungsVO sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf sog. Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben.
Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Wertpapierinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. -empfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür bestehenden rechtlichen Vorgaben ist jedoch nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, eine Erklärung dahingehend abzugeben, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) OffenlegungsVO).
Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Die Strategien unserer Gesellschaft zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit die Vergütung und die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht unsere Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotential zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.