Sonstige rechtliche Hinweise
Allgemeine rechtliche Hinweise:
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Alle hier nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben vorbehalten.
Offenlegung gemäß der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Die Institutsvergütungsverordnung beinhaltet aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzdienstleistungsinstituten, die schädliche Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken unterbinden sollen. Es handelt sich also um Regelungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität.
Die MainSky Asset Management AG ist verpflichtet, über ein angemessenes Vergütungssystem zu verfügen. Die Gesellschaft unterliegt damit den allgemeinen Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung. Die besonderen Anforderungen an das institutsinterne Vergütungssystem gem. §§ 5,6 und 8 Institutsvergütungsverordnung sind nicht anzuwenden, da die MainSky Asset Management AG aufgrund ihrer Größe, der Bilanzsumme und der Art der Geschäftstätigkeit zu den kleinen Instituten zählt.
Die Vergütungssysteme sind auf die Erreichung der Unternehmensziele ausgerichtet. Das Geschäftsmodell der Gesellschaft bedingt, dass alle Vorstände und Mitarbeiter im Kundeninteresse und damit auch im eigenen Interesse langfristig denken und entsprechend handeln. Die Angemessenheit der Vergütungssysteme wird jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme ist mit der Unternehmensstrategie und den Planzahlen im Einklang.
Die Mitarbeiter der MainSky Asset Management AG erhalten eine markt- und funktionsgerechte fixe Grundvergütung, daneben erhält ein Teil der Mitarbeiter eine ziel- bzw. leistungsorientierte variable Vergütung. Garantierte variable Vergütungen sowie vertraglich fixierte Abfindungsansprüche sind im Rahmen von Dienst- oder Arbeitsverhältnissen nicht vorgesehen. Durch das installierte Vergütungssystem ist keine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von variablen Vergütungen gegeben.
Daneben erhält ein zum 01.01.2018 eingestellter Vertriebsmitarbeiter eine leistungsorientierte variable Vergütung. Der variable Anteil könnte — bei entsprechendem Vertriebserfolg — den fixen Anteil deutlich übersteigen. Diese Regelung ist zum einen branchenüblich und zum anderen mit den unternehmerischen Zielen von MainSky Asset Management AG vereinbar. Ein Anreiz zum Eingehen von zusätzlichen Risiken ist damit nicht verbunden.
Für das Vergütungssystem des Vorstands ist der Aufsichtsrat verantwortlich. Die Vergütung, die der Vorstand für seine Tätigkeit bei der MainSky Asset Management AG erhält, ist im Anstellungsvertrag festgelegt. Die Vergütung der Vorstände besteht aus einer Festvergütung und zusätzlich einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme ist abhängig vom Jahresergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit der MainSky Asset Management AG. Durch das installierte Vergütungssystem ist keine signifikante Abhängigkeit der Vorstände von variablen Vergütungen gegeben.
Im Bereich der Kontrolleinheiten werden über das Vergütungssystem keine Anreize gesetzt, die der Überwachungsfunktion dieser Einheit zuwiderlaufen, in diesen Bereichen wird überwiegend fix vergütet.
Per 31.12.2019 bestand die Belegschaft der MainSky Asset Management AG aus drei Vorständen und drei fest angestellten Mitarbeitern. Der Personalaufwand (Gehälter, Vorstandsbezüge sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung) betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 754.427. Darin sind EUR 80.077,28 variable Vergütungen für fünf Begünstigte enthalten. Mit dieser 10,44%-Quote der variablen Vergütungsbestandteile besteht keine signifikante Abhängigkeit der Mitarbeiter von variablen Vergütungen
Beschwerdemanagement
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat uns oberste Priorität. Daher ist es für uns wichtig, unseren Kunden Kritikäußerungen zu ermöglichen, wofür wir eine Beschwerdestelle eingerichtet haben. Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns unter Nennung Ihrer Kontaktdaten, der Beschreibung Ihres Sachverhalts sowie Angaben, was mit der Beschwerde erreicht werden soll, schriftlich oder per Fax mitteilen:
MainSky Asset Management AG
Beschwerdemanager – Jürgen Ganssleben
Reuterweg 49
60323 Frankfurt am Main
Fax: 069-15049680-29
Ablauf und Bearbeitungszeit
Wir werden Ihnen den Eingang der Beschwerde umgehend bestätigen und das Anliegen so zügig wie möglich bearbeiten. Die konkrete Dauer der individuellen Bearbeitung hängt insbesondere von ihrer Komplexität oder der Notwendigkeit ab, ob Dritte einbezogen werden müssen. Sollte es nicht möglich sein, Ihr Anliegen innerhalb von zwei Wochen zu beantworten, werden sie unverzüglich über die Gründe hierfür informiert und erhalten unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Alternatives Streitbeilegungsverfahren
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig. Wenn Sie mit unserem Lösungsvorschlag zur Beilegung der Beschwerde nicht einverstanden sein sollten, wenden Sie sich bitte an:
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Stresemannallee 30
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vuv-ombudsstelle.de