Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.mainsky.de/
Diese Website ist mit den Vorgaben des BFSG sowie der harmonisierten europäischen Norm
EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wurde durch einen externen Anbieter am 28. Mai 2025 geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die Website die genannten Anforderungen größtenteils und im Besonderen für digitale Geschäftsprozesse erfüllt.
Der erforderliche Mindestkontrast wird über einen Kontrastmodus gewährleistet, welcher über ein entsprechend benanntes Icon nahe der Hauptnavigation aktiviert werden kann.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich.
- Nicht alle Inhalte, die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vollständig vereinbar.
- Die Texte zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Bei der Einhaltung folgender Anforderungen kann es vereinzelt zu Einschränkungen kommen:
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Vereinzelt entspricht die inhaltliche Struktur nicht einer semantischen Hierarchie (Erfolgskriterium der WCAG 1.3.1. – Information, Struktur, Beziehungen).
- Vereinzelt können Bilder keine Beschreibung enthalten (Erfolgskriterium der WCAG 1.1.1. – Nicht-Text-Inhalte).
- Vereinzelt können Video-Inhalte ohne Audiodeskription auch Informationen enthalten, welche nicht ausschließlich über den Ton vermittelt werden (Erfolgskriterium der WCAG 1.2.5 – Audiodeskription).
- Für einige PDF-Inhalte steht kein alternatives Textangebot zur Verfügung bzw. sind PDF-Inhalte selbst nicht barrierefrei (Erfolgskriterium der WCAG 1.1.1. – Nicht-Text-Inhalte).
Wir sind der Ansicht, dass eine unmittelbare Behebung der hier genannten Einschränkungen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Dennoch arbeiten wir fortwährend daran, die Zugänglichkeit unseres Internetauftritts zu verbessern.
2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.05.2025 überprüft.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
3. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite
https://www.mainsky.de/ auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
MainSky Asset Management AG
Reuterweg 49
D-60323 Frankfurt am Main
E-Mail: info(at)mainsky.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 069 - 150 49 680-0 erreichen.
4. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 3 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle des Landes Hessen wenden. Diese erreichen Sie wie folgt:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz / Durchsetzungsstelle
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
und die
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49641303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Webseite: https://lbit.hessen.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.